Hallo, wenn Sie die AG-Aufstockung der RV-Beiträge auf 80% aus dem Regelarbeitsentgelt abrechnen möchten, dann geht das nur in Verbindung mit Altersteilzeit. Den Aufstockungsbetrag können Sie nicht unterbinden und eine manuelle Angabe mit 0,00 € ist nicht möglich. Jedoch können Sie unter Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge die Lohnart 5100 mit 0,01 € erfassen. Damit wird für den Aufstockungsbetrag anstelle von 20% aus dem Regelarbeitsentgelt lediglich 0,01 € berechnet. Diese Position auf der Brutto/Netto-Abrechnung könnte jedoch Fragen beim Arbeitnehmer aufwerfen. Weitere Informationen zu Altersteilzeit finden Sie in unserem Dokument Altersteilzeit erfassen (Beispiele für Lohn und Gehalt). Könnte für Sie bei Ihren Überlegungen auch unser Dokument - Rentenausgleich abrechnen eine Hilfe sein?
... Mehr anzeigen