Hallo ihr,
bei uns im Unternehmen wird ein neuer Vertriebler eingestellt mit Wohnsitz in Frankreich und überwiegender Tätigkeit in Frankreich. Kann man diesen Mitarbeiter in Lohn & Gehalt anlegen? Auf was muss hier geachtet werden?
Vielen Dank im Voraus!
Bei uns hat ein Mandant einen entsprechenden Fall in den Niederlanden. Dieser MA wird von einem niederländischen Büro abgerechnet, wir haben damit nichts zu tun.
Bitte prüfen oder prüfen lassen, ob durch die Vertriebstätigkeit eine Betriebsstätte in Frankreich eröffnet wird.