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Neueinstellung französischer Mitarbeiter mit Wohnsitz in Frankreich

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letzte Antwort am 10.07.2024 09:31:50 von AnfrageausdemLohn
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FTasch
Beginner
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Nachricht 1 von 3
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Hallo ihr, 

 

bei uns im Unternehmen wird ein neuer Vertriebler eingestellt mit Wohnsitz in Frankreich und überwiegender Tätigkeit in Frankreich. Kann man diesen Mitarbeiter in Lohn & Gehalt anlegen? Auf was muss hier geachtet werden? 

 

Vielen Dank im Voraus!

 

sue
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
211 Mal angesehen

Bei uns hat ein Mandant einen entsprechenden Fall in den Niederlanden. Dieser MA wird von einem niederländischen Büro abgerechnet, wir haben damit nichts zu tun.

AnfrageausdemLohn
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
156 Mal angesehen

Bitte prüfen oder prüfen lassen, ob durch die Vertriebstätigkeit eine Betriebsstätte in Frankreich eröffnet wird. 

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letzte Antwort am 10.07.2024 09:31:50 von AnfrageausdemLohn
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