Hallo Josi, Hier kommt es ganz darauf an, wie der Mandant übernommen wurde. Wurde ein Systemwechsel vorgenommen, so ist sicherlich keine rückwirkende Korrektur mehr möglich. Auch der abgebende Steuerberater hätte vermutlich keine Chance mehr, Änderungen vorzunehmen. Wurde jedoch die komplette Unterberaternummer übertragen, so würde ich es einfach mal in einer Probeabrechnung versuchen, ob Daten rückwirkend geändert werden könnten. Die Frage ist ja, ob der Aufwand für grosse Änderungen realistisch ist, oder ob es nicht besser ist, ab sofort aufzuräumen. Immerhin wäre es ein sauberer Start mit dem kompletten Jahr. Viel Erfolg Constanze
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