Hallo Frau Kubisch, viele Dank für die Erläuterung, bei uneinbringlichen Beträgen bin ich da ganz bei Ihnen und das war diesbezüglich sehr hilfreich. Einige von diese ausgebuchten Beträgen sind in der FiBu allerdings schon auf 0 also bezahlt sprich dort ist nichts mehr was ausgeglichen werden muss. Die offenen Beträge sind also nur noch in der Akte. Das resultiert dadurch das die Zahlungen entweder nicht in die Akte übernommen worden sind (unsere FiBu läuft nicht über DATEV Anwalt) oder die Beträge mit der Steuerleistung aus der Kanzlei mit abgerechnet worden sind. Die Beträge wurde also bezahlt sind aber in der Akte nicht verbucht, wenn ich dann die drei Beträge an die FiBu übergeben würde, dann würde dadurch ja bei uns ja ein Minusbetrag bleiben, da es in der FiBu keinen Betrag mehr zum ausgleichen gibt. Viele Grüße
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