Hallo, Mandant (Gastronomie) zahlt Mitarbeitern pauschale Zuschläge. z.B. jeden Monat 300€. Ein Teil davon wird st/sv-frei abgerechnet und der Rest wird st/sv-pflichtig abgerechnet. Am Ende des Jahres werden die steuerfreien Zuschläge genau ausgerechnet und entstandene Differenzen werden verrechnet. Frage: Sind die pauschal gezahlten, steuer- und sozialversicherungspflichtigen Zuschlagsanteile auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Sudermann
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