@Uwe_Lutz schrieb: Hier wäre ich auch vorsichtig, ob die reine Dokumentation der Weitergabe ausreichend ist oder ob es hier nicht tatsächlich auch auf die entsprechende Einlösung ankommt. Und jetzt wird der Gutschein den der Arbeitgeber für den Dritten ausstellt nicht mehr gleichgestellt, sondern bekommt eine Sonderregelung die so - zumindest mein Kenntnisstand - nicht explizit im Gesetz geregelt ist. Andernfalls bitte einmal die Rechtsnorm. Grundsätzlich aber gelten auch diese Gutscheine immer 3 Jahre, sind übertragbar und sind auch sammelbar. Der AG müsste somit bei Aushändigung eines Gutscheines eine Verbindlichkeit buchen (so wie auch andere Gutscheine die das UN ausgeben kann). Wenn die Tankstelle die Rechnung bringt müsste diese gegen die offene Verbindlichkeit gebucht werden. Trotzdem ist die Einlösung des Gutscheines dann nichts für das Lohnkonto (um das es hier geht). Aber ja, das ist nur meine Denkweise und die mag falsch oder nicht ganz korrekt sein, aber ich kenne aktuell keine Regel die das in Frage stellt...
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