Hallo, ich habe das gleiche Problem und ein Frage zur Lösung 🙂 Wenn der Zinsvorteil in den Bewegungsdaten erfasst wird, bleibt es trotzdem ein Sachbezug, der dann mit dem mtl. gewährten Sachbezug über der Freigrenze liegt und dann beides wird ST/SV pflichtig, oder ? D.h. der Sachbezug 50,-€ St/SV frei muss dann auch angepasst werden ? Ist diese Berechnung korrekt ? Vorteil auf das Darlehen angewendet ( 3%vereinbarter Darlehnszins / Referenzzinssatz abzüglich Abschlage = 3,3936%) 14.000€ ×3,3936%=475,104€ Jährlicher geldwerter Vorteil: 475,10 € Monatlicher Vorteil (für Lohnabrechnung) 475,10÷12=39,59€ St/SV Pflichtig Im Brutto einfügen und im Netto wieder abziehen.... ? Wäre nett wenn dazu jemand eine Meinung oder einen Hinweis hat. DANKE
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