Hallo, wenn ich das richtig verstehe, führt dein Mandant ein Kundenkonto bei der Tankstelle und der AN darf 1x im Monat für 50,-€ tanken . Richtig ? Da der Gesetzgeber sagt, das der Sachbezug nicht auf andern Monate verschoben werden darf ist schon wichtig das der AN den GU im laufenden Monat einlöst, weil der Mandant es auf einer Gesamtabrechnung hat. Rechnungs-/ Leistungsdatum sind beim Erwerb relevant. Dazu kommt noch das aus Sicht der FIBU, hier keine Vorsteuer gezogen werden darf. Das sieht man im Lohn nicht. Besser wäre es wenn die Gutscheine mtl. an der Tankstelle vom AG gekauft werden und dann ausgegeben, dann kann der AN sie einlösen wann er will. Der AG hat somit den Betrag im richtigen Monat verbucht. Beim AN weißt man den Sachbezug dann auf der Lohnabrechnung aus. Vielleicht hilft das ... Gruss
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