Wenn ich bereits, wie im Screenshot zu sehen, die "Festschreibung lösen" kann, habe ich dies Rechte und kann doppelt hochgeladenen Belege löschen? Sollte der SB diese Beleg noch nicht gebucht haben (keine !Gebucht" Stempel auf dem Beleg) wäre es egal und keine Problem, der SB müsste auch keinen Hinweis bekommen. Ist das richtig? DATEV am 08.12.2022 um 9:30: Wir haben den Screenshot gelöscht, da in der URL Echtdaten (Berater- und Mandantennummer) sichtbar waren. Nutzungsbedingungen & Datenschutz - DATEV-Community - 7
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