18.07.2022 18:19
Hallo Community, hallo Datev,
Wir (Steuerberater) und einige unserer Mandanten nutzen in Belege-online die Funktion "Rechnungskorrekturen verrechnen" beim Erstellen der Zahlungsvorschläge. Allerdings muß die Rechnungskorrektur betragsmäßig kleiner sein als die aktuell bearbeitete Rechnung, sonst wird sie nicht angezeigt.
Das kann irreführend sein, denn so wird in einer Konstellation, in der noch eine unverrechnete Rechnungskorrektur in den Belegen vorhanden ist, unter Umständen nie zur Verrechnung vorgeschlagen, wenn nur betragsmäßig kleinere Rechnungen folgen. Das kann gerade bei hohem Belegaufkommen die Vorteile von DUO in Frage stellen.
Ich fände die Aufhebung der o.g. Bedingung bei der Anzeige der unverrechneten Rechnungskorrekturen wünschenswert. Unverrechnete Rechnungskorrekturen sollten immer angezeigt werden.
Was meinen Sie?
MfG, TKlug
Hallo @TKlug,
vielen Dank für Ihre Idee 🙂
In der heutigen "Unternehmen online"-Welt wird es in der Bearbeitungsform Standard nicht möglich sein, eine Rechnungskorrektur mit mehreren Rechnungen automatisch verrechnen zu können. Bitte legen Sie in diesem Fall manuell eine Zahlung in Bank online an.
Unser Fokus liegt stattdessen auf der Modernisierung von Belege online und des Prozesses "Kontoumsätze prüfen" auf Basis von CAMT-Kontoumsätzen. Weitere Informationen finden Sie hier: DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen
Freundliche Grüße
Nina Naßler
28.07.2022 09:17 zuletzt bearbeitet am 28.07.2022 09:20
So ganz kann ich Ihre Konstellation nicht verstehen.
Wir und sehr viele unserer Mandanten arbeiten auch mit dem Verrechnen von Rechnungskorrekturen. Unsere Mandanten gehen wie folgt vor:
Sämtliche Rechnungen/Rechnungskorrekturen werden in der Bearbeitungsform Erweitert erfasst. Anschließend landen die Belege in der offenen Rechnungsliste. Nun werden die Rechnungen für den Lieferanten so lange gesammelt, bis die Rechnungskorrektur (sofern wir diese zur Verrechnung benutzen sollen) kleiner ist als die offenen Rechnungen. Dann werden alle Rechnungen und die Rechnungskorrektur markiert und der Differenzbetrag wird überwiesen.
So erhält der Lieferant (Verwendungszweck) und wir als Steuerberater die Info, welche Belege miteinander verrechnet wurden und sämtliche Belege sind "vollständig bezahlt".
15.08.2022 18:05
Hallo Herr Duennebacke,
mein Vorschlag betrifft die Vorgehensweise in der Bearbeitungsform Standard, was mir jetzt erst aufgefallen ist.
An meinem Vorschlag ändert das nichts.
MfG, TKlug
04.11.2022 16:14
Hallo,
die Rechnungskorrektur muss kleiner sein als die Rechnung, die korrigiert werden sollte.
Die Fehlerhinweis sagt aber, dass die Korrekturen nicht größer sein dürfen. Gibt es dafür eine Lösung? @pascal_duennebacke was ist die "erweiterte Bearbeitungsform"? Kann ich diese als Mandant auch nutzen?
Viele Grüße
VS
08.11.2022 09:53
Hallo @Justbql,
danke für das Feedback. Sie haben vollkommen recht🙂 Die Hinweismeldung müsste eigentlich heißen "Der Saldo der Rechnungskorrekturen muss kleiner sein als der Saldo der Rechnungen". Wir passen die Meldung an.
Mit freundlichen Grüßen
Nina Naßler
20.08.2024 10:26
Hallo @TKlug,
vielen Dank für Ihre Idee 🙂
In der heutigen "Unternehmen online"-Welt wird es in der Bearbeitungsform Standard nicht möglich sein, eine Rechnungskorrektur mit mehreren Rechnungen automatisch verrechnen zu können. Bitte legen Sie in diesem Fall manuell eine Zahlung in Bank online an.
Unser Fokus liegt stattdessen auf der Modernisierung von Belege online und des Prozesses "Kontoumsätze prüfen" auf Basis von CAMT-Kontoumsätzen. Weitere Informationen finden Sie hier: DATEV Unternehmen online: Ausblick auf geplante Neuerungen im Bereich Rechnungswesen
Freundliche Grüße
Nina Naßler