Hallo Community, hallo Datev, Wir (Steuerberater) und einige unserer Mandanten nutzen in Belege-online die Funktion "Rechnungskorrekturen verrechnen" beim Erstellen der Zahlungsvorschläge. Allerdings muß die Rechnungskorrektur betragsmäßig kleiner sein als die aktuell bearbeitete Rechnung, sonst wird sie nicht angezeigt. Das kann irreführend sein, denn so wird in einer Konstellation, in der noch eine unverrechnete Rechnungskorrektur in den Belegen vorhanden ist, unter Umständen nie zur Verrechnung vorgeschlagen, wenn nur betragsmäßig kleinere Rechnungen folgen. Das kann gerade bei hohem Belegaufkommen die Vorteile von DUO in Frage stellen. Ich fände die Aufhebung der o.g. Bedingung bei der Anzeige der unverrechneten Rechnungskorrekturen wünschenswert. Unverrechnete Rechnungskorrekturen sollten immer angezeigt werden. Was meinen Sie? MfG, TKlug
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