Hallo,
unser Mandant hat Beleg in DUO hochgeladen. Diese sind nicht im Posteingang gelandet, sondern wurden in einem Ordner abgelegt. Rückwirkend sind die Belege in den Posteingang verschoben worden. Die Belege sind nicht bearbeitet und nicht gebucht. Können aber aus dem Posteingang nicht in den Papierkorb verschoben werden(ohne Sonderrecht), da sie bereits in einem Ablageordner waren. Dem Mandanten gefällt es nicht, dass er die Belege nicht löschen kann. Bzw. finde ich es persönlich auch unverständlich, wieso diese Funktion in den Standardrechten nicht möglich ist. (Da der Beleg noch nicht bearbeitet, gebucht ist). Hätten Sie dazu einen Vorschlag für eine praktikable Handhabung.
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Vero_22 schrieb:
Hätten Sie dazu einen Vorschlag für eine praktikable Handhabung.
Wozu genau? Wie sind die Belege in den Ordner gekommen? Per Schnittstelle? Manuell? Wenn ja, ist das richtig so oder falsch? Da liegt das Problem. Nicht an den Rechten.
Wenn's nur um die einmalige Lösung geht: Mit den passenden Rechten löschen, fertig. Entweder dem Mandanten die Rechte dafür geben und wieder wegnehmen oder wenn man als Kanzleimitarbeiter die Rechte hat, eben selbst löschen.
Ich verstehe das Problem auch nicht ganz. Sie können dem Mandanten diese Rechte doch geben oder wahlweise die Daten selbst löschen.
Wo hakt es?
Hallo,
wir sind Mandant und haben dieses "Problem". Wie und wo kann mein Steuerberater diese Rechte freigeben? Ich denke in Sachen DUO muss ich meinen SB beraten.
Viele Grüße
Hier eine Übersicht der Rechte:
Rechteverwaltung online: Aktuelle Rechtestruktur und Erläuterung der Rechte - DATEV Hilfe-Center
Ihr Steuerberater muss Ihnen in der Rechteverwaltung Online die Option "Sonderrechte" freischalten. Dazu benötigt er eine SmartCard mit Adminrechten.
Siehe Punkt 3.2.1.
Zur Ehrenrettung Ihres Steuerberaters sollte aber erwähnt werden, daß dieses Recht nur in absoluten Ausnahmefällen an Mandanten vergeben wird, da sich damit festgeschriebene Belege löschen lassen.
@Justbql schrieb:
Ich denke in Sachen DUO muss ich meinen SB beraten.
Cool 😎! Also dann machen wir statt Berater für Berater noch Mandant für Berater als Programm auf 🤓. Schon seltsam aber hey, wenn's hilft - warum denn nicht 👍.
02.12.2022
18:35
zuletzt bearbeitet am
08.12.2022
09:32
von
Silvija_Döberei
Wenn ich bereits, wie im Screenshot zu sehen, die "Festschreibung lösen" kann, habe ich dies Rechte und kann doppelt hochgeladenen Belege löschen? Sollte der SB diese Beleg noch nicht gebucht haben (keine !Gebucht" Stempel auf dem Beleg) wäre es egal und keine Problem, der SB müsste auch keinen Hinweis bekommen. Ist das richtig?
DATEV am 08.12.2022 um 9:30:
Wir haben den Screenshot gelöscht, da in der URL Echtdaten (Berater- und Mandantennummer) sichtbar waren.
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