Die Unterberaternummer braucht DATEV als Ankerpunkt für das SmartLogin des Mandanten. Ansonsten müsste man den Mandanten ja als Kanzlei-Mitarbeiter anlegen, um ein SmartLogin bestellen zu können. Dann würde der Brief aber auch an die Kanzlei gehen, weil DATEV die Adresse aus der zuständigen Beraternummer zieht. Grundsätzlich ist eine mandantengenutzte Beraternummer aber doch nichts schlimmes. Sie ist schnell angelegt, kostet nichts und man kann schnell erkennen, für welche Mandanten man schon Zugangsmedien im Einsatz hat.
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