Guten Morgen Herr Lutz, bei mir fehlt ein Arbeitnehmer in der LSt-Anmeldung, weil er zum 01.09.2022 erst eingetreten ist und ich auch dummerweise davon ausging, dass er mit berücksichtigt wird, wenn ich ihn schon vor der August-Abrechnung (gestern durchgeführt) angelegt habe. Meine Frage (vielleicht wissen Sie´s ja zufällig): Wenn ich jetzt 300,- mehr in der Kennziffer 35 zur LSt-Anmeldung 08/2022 über die Nebenbuchführung erfassen möchte, muss ich dann nur die 300,00 € dort erfassen oder den Gesamtbetrag? Also wird das was ich in der Nebenbuchführung eintrage hinzugerechnet oder überschreibt es das, was bereits vom Programm errechnet wurde? Ich weiß nicht, ob die Frage hier richtig platziert ist, aber ich probiere es einfach mal aus. Vielen Dank und schöne Grüße!
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