Hallo zusammen, für mein Verständnis: Ich habe einen Mitarbeiter, der zum 01.09.2022 eintritt. Der August ist abgerechnet. Die Stammdaten habe ich erst nach der Augustabrechnung erfasst, somit fehlt mir dieser eine Mitarbeiter in der Lohnsteuer-Anmeldung für August. Über die Nebenbuchführung erfasse ich die 300,00€ für den neuen Mitarbeiter wie vorgegeben. Muss ich zum einen jetzt eine Wiederholungsabrechnung durchführen, auch wenn ich heute den Lohn für September schon abrufe? Falls die Wiederholungsabrechnung trotzdem gemacht werden muss: Muss ich nur für den neuen Mitarbeiter wiederholen oder komplett für alle Mitarbeiter? Vielen Dank vorab.
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