Wenn ich den Faden mal weiterspinne: Das Finanzamt zahlt dann die EPP, aber nur wegen Elternzeit, da in 2022 kein Elterngeld mehr bezogen (unterstelle ich jetzt einfach mal, wäre ja denkbar), sondern weil ein Minijob besteht. Hätte man dann nicht gleich über die Personalnummer Minijob mit dem Gehalt abrechnen können?
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