@mme schrieb: ....Oder müssen Sie auch mitgezählt werden, wenn sie zu Hause waren, weil der bestehende Arbeitsvertrag (das ruhende Beschäftigungsverhältnis) ebenfalls zählt. Meines Wissens gibt es für die AN-Anzahl die zwei Stichtage: 29.02.2020 und 30.06.2021. Wer an diesem Tag eine von Ihnen genannte "Auszeit" hatte, ist als beschäftigt mitzuzählen.
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