Hallo, bei einem Mandanten von uns wurde der ÜBH 3 Antrag für den Zeitraum April bis Juni 2022 abgelehnt, mit der Begründung der Umsatzrückgang sei nicht coronabedingt. Es geht um eine Reinigung. Wir hatten folgende Argumentationen, dass der Umsatzrückgang coronabedingt ist: Weniger Businesskleidung aufgrund von weniger Homeoffice, weniger Businesskleidung aufgrund weniger Meetings und Geschäftsreisen. Hochzeiten und Feiern fallen kleiner aus oder finden nicht statt, daher ebenfalls weniger Festtagskleidung. Die Bewilligungsstelle schreibt hierzu: Für die Monate April bis Juni 2022 liegt keine Antragsberechtigung vor, da kein Corona-bedingter Umsatzeinbruch gegeben ist. Es ist darauf hinzuweisen, dass allgemeine Folgen des pandemiebedingten gesamtwirtschaftlichen Nachfragerückgangs im Jahr 2022, die größere Zurückhaltung von Kunden oder Folgen der allgm. Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen nicht Teil des zu erstattenden Schadens sind. Die Arbeitswelt hat sich zudem einem Wandel unterzogen. Hat jemand hierzu Erfahrungen? Gibt es eine Definition für coronabedingt? Hat jemand noch Argumentationen, warum im obigen Fall doch ein coronabedingter Umsatzeinbruch vorliegt. Vielen Dank!
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