Hallo,
ich habe eine Frage wegen der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten in einem Antrag auf Überbrückungshilfe.
Wie werden Mitarbeiter berücksichtigt, die in Mutterschaft / Elternzeit waren und nicht gearbeitet haben?
In den FAQ 2.3 steht:
Mir stellt sich jetzt die Frage, was bedeutet "am Stichtag beschäftigt" waren?
Bedeutet "beschäftigt waren", dass sie aktiv gearbeitet haben müssen, und nur dann werden sie mitgezählt.
Oder müssen Sie auch mitgezählt werden, wenn sie zu Hause waren, weil der bestehende Arbeitsvertrag (das ruhende Beschäftigungsverhältnis) ebenfalls zählt.
Hat hier jemand Erfahrung?
Hallo @mme ,
ich denke hier hat man, wie in vielen Bereichen der FAQ, einiges an Interpretationsspielraum.
Wenn Sie definieren, "Beschäftigt waren" heißt, dass hier eine sozialversicherungspflichtige Anmeldung im Betrieb vorliegt, dann würde ich das entsprechend notieren und zu den Arbeitsunterlagen nehmen.
Wenn Sie aber definieren "Beschäftigt waren heißt, dass die aktiv im unternehmen gearbeitet haben, dann entsprechende Überlegungen zu den Arbeitspapieren nehmen.
Allerdings würde ich diese Definition durch alle Anträge durchziehen. Nicht nur was den Mandanten betrifft sondern alle Anträge die Sie erstellen. Dann würde das glaubhaft auch rüberkommen, wenn es hart auf hart kommt.
Bin gespannt ob jemand hier eine andere Meinung dazu hat.
Grüße AKW
@mme schrieb:
....Oder müssen Sie auch mitgezählt werden, wenn sie zu Hause waren, weil der bestehende Arbeitsvertrag (das ruhende Beschäftigungsverhältnis) ebenfalls zählt.
Meines Wissens gibt es für die AN-Anzahl die zwei Stichtage: 29.02.2020 und 30.06.2021. Wer an diesem Tag eine von Ihnen genannte "Auszeit" hatte, ist als beschäftigt mitzuzählen.