abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 
Hinweis
DATEV wünscht allen
einen guten Rutsch und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr 2026!

Überbrückungshilfe Ermittlung Anzahl der Beschäftigten

2
letzte Antwort am 06.07.2022 13:23:05 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
mme
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
135 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe eine Frage wegen der Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten in einem Antrag auf Überbrückungshilfe.

 

Wie werden Mitarbeiter berücksichtigt, die in Mutterschaft / Elternzeit waren und nicht gearbeitet haben?

 

In den FAQ 2.3 steht:

 

  • Saisonarbeitskräfte, Arbeitskräfte in Mutterschutz/Elternzeit und vergleichbar Beschäftigte werden berücksichtigt, wenn sie am Stichtag beschäftigt waren.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was bedeutet "am Stichtag beschäftigt" waren?

 

Bedeutet "beschäftigt waren", dass sie aktiv gearbeitet haben müssen, und nur dann werden sie mitgezählt.

 

Oder müssen Sie auch mitgezählt werden, wenn sie zu Hause waren, weil der bestehende Arbeitsvertrag (das ruhende Beschäftigungsverhältnis) ebenfalls zählt.

 

Hat hier jemand Erfahrung?

 

 

AKW
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
130 Mal angesehen

Hallo @mme ,

 

ich denke hier hat man, wie in vielen Bereichen der FAQ, einiges an Interpretationsspielraum. 

 

Wenn Sie definieren, "Beschäftigt waren" heißt, dass hier eine sozialversicherungspflichtige Anmeldung im Betrieb vorliegt, dann würde ich das entsprechend notieren und zu den Arbeitsunterlagen nehmen. 

 

Wenn Sie aber definieren "Beschäftigt waren heißt, dass die aktiv im unternehmen gearbeitet haben, dann entsprechende Überlegungen zu den Arbeitspapieren nehmen. 

 

Allerdings würde ich diese Definition durch alle Anträge durchziehen. Nicht nur was den Mandanten betrifft sondern alle Anträge die Sie erstellen. Dann würde das glaubhaft auch rüberkommen, wenn es hart auf hart kommt. 

 

Bin gespannt ob jemand hier eine andere Meinung dazu hat. 

 

Grüße AKW

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 3
108 Mal angesehen

@mme  schrieb:

 

....Oder müssen Sie auch mitgezählt werden, wenn sie zu Hause waren, weil der bestehende Arbeitsvertrag (das ruhende Beschäftigungsverhältnis) ebenfalls zählt.


 

Meines Wissens gibt es für die AN-Anzahl die zwei Stichtage: 29.02.2020 und 30.06.2021. Wer an diesem Tag eine von Ihnen genannte "Auszeit" hatte, ist als beschäftigt mitzuzählen.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 06.07.2022 13:23:05 von cro
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage