Hallo, Sie haben in den Mandantendaten unter Finanzbuchführung in der Kontenverwaltung die Möglichkeit, für die LSt, KiSt und den Soli jeweils ein eigenens Konto anzulegen. Diese können dann unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten in den Verbindlichkeitskonten unter Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschalg hinterlegt werden. Für das angesprochene Konto 4130 Gesetzliche soz. Aufwendungen geht dies nicht, da unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten | Kostenkonten nur die AG-Anteile SV in Gesamtsumme mit dem Konto 4130 gebucht wreden können. Hier ist eine Differenzierung zwischen KV und PV nicht möglich. Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unserem Dokument 1070226 - Finanzbuchführung .
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