Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall und bräuchte dringend Hilfe....
Mitarbeiter war im Krankengelsbezug ab 13.07.2022 und soll (lt. AV) diesen Monat (November 2023) rückwirkend die Differenz zum Nettoentgelt ausgezahlt bekommen. Laut meiner recherche ist der Zuschuss st-pflichtig und sv-frei.
Die Lohnart 3310 "Krankengeldzuschuß" ist aber auch sv-pflichtig. Zudem wird dann auch das Krankengeld neu berechnet. LUG berechnet aber keine Steuern, kann ich nicht auch eine Nettolohnart nehmen?
Thema in den Bereich Personalwirtschaft verschoben und der Kategorie Lohn und Gehalt zugeordnet.
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