Hallo zusammen... ich habe folgendes Problem:
Mitarbeiter ist seit August im Krankengeld und hat jetzt im November einen Einmalbezug 13tes Gehalt (8/12) erhalten. Datev hat keinen Zuschuss zur PKV berechnet. Ist dies korrekt? der Mitarbeiter fordert das jetzt nach.
Lg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Beitragszuschuss bemisst sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, das bis zum Zeitpunkt des Krankengeldbezugs ausgezahlt wurde.
Wenn bis August der maximal mögliche AG-Zuschuss ausgezahlt wurde, wird für den Einmalbezug kein Beitragszuschuss ermittelt.
Informationen dazu, wie der Beitragszuschuss aus dem tatsächlichen Entgelt und Einmalbezug berechnet wird, finden Sie in unserem Dokument 1014450 – Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung für privat und freiwillig versicherte Arbeitnehmer – Grundlagen.
Gerne überprüfen wir den Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Vielen dank. 🙂