Eine Anforderung eines Mandanten (Rechnet selbst Lohn ab) wäre noch, dass in der besagten Statusübersicht, wie von Herrn Lutz beschrieben, die Spalte "Meldung KK/DATEV" um den Hinweis ergänzt wird, ob es sich dabei um eine Erst oder Folgebescheinigung handelt. Die bisherigen Kommentare der DATEV Community lassen mich darauf schließen, dass Arbeitsunfähigkeitszeiträume bislang nur fortgeschrieben werden und keine klare Unterteilung zwischen Erst und Folgebescheinigung stattfindet.(eAU)
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