Hallo.
Ich habe gerade ein ganz ungutes Gefühl und hoffe, das mir hier jemand helfen kann.
Mandant hat mandantengenutzte Beraternummer XY und Mandantennummer 99 unter der vom Mandant alle Belege hochgeladen und Banken bearbeitet und Kassen geführt werden.
Berater hat Beraternummer XZ und Mandantennummer 99.
Ist es korrekt, dass wir als Berater nun in Kanzlei Rechnungswesen nicht an die Belege/Kassendaten/Bankumsätze kommen weil wir unter unserer Beraternummer abrufen aber der Mandant unter seiner Nummer hochgeladen hat?
Viele Grüße
Moin m_brunzendorf,
soweit mir bekannt müssen DUo-Bestand und z. B. Rewe-Bestand denselben Ordnungsbegriff, also Beraternummer/Mandantennummer, aufweisen um miteinander kommunizieren zu können.
Dies ist korrekt.
Der Ordnungsbegriff in Unternehmen Online muss derselbe sein wie in Rechnungswesen, sodass eine Verknüpfung hergestellt werden kann.
Sie können die Daten in Unternehmen Online aber auf Ihren Ordnungsbegriff übertragen. (Unter Stammdaten)
Grüße