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DUO Beraternummer und mandantengenutzte Beraternummer

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letzte Antwort am 15.03.2022 13:48:07 von Flow
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m_brunzendorf
Meister
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Nachricht 1 von 3
253 Mal angesehen

Hallo.

 

Ich habe gerade ein ganz ungutes Gefühl und hoffe, das mir hier jemand helfen kann.

 

Mandant hat mandantengenutzte Beraternummer XY und Mandantennummer 99 unter der vom Mandant alle Belege hochgeladen und Banken bearbeitet und Kassen geführt werden.

 

Berater hat Beraternummer XZ und Mandantennummer 99.

 

Ist es korrekt, dass wir als Berater nun in Kanzlei Rechnungswesen nicht an die Belege/Kassendaten/Bankumsätze kommen weil wir unter unserer Beraternummer abrufen aber der Mandant unter seiner Nummer hochgeladen hat?

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
Luwiki
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
244 Mal angesehen

Moin m_brunzendorf,

soweit mir bekannt müssen DUo-Bestand und z. B. Rewe-Bestand denselben Ordnungsbegriff, also Beraternummer/Mandantennummer, aufweisen um miteinander kommunizieren zu können.

Flow
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
241 Mal angesehen

Dies ist korrekt. 

 

Der Ordnungsbegriff in Unternehmen Online muss derselbe  sein wie in Rechnungswesen, sodass eine Verknüpfung hergestellt werden kann.

 

Sie können die Daten in Unternehmen Online aber auf Ihren Ordnungsbegriff übertragen. (Unter Stammdaten)

 

Grüße

"Flow" bezeichnet das als beglückend erlebte Gefühl eines mentalen Zustandes völliger Vertiefung und restlosen Aufgehens in einer Tätigkeit, die wie von selbst vor sich geht – auf Deutsch in etwa Schaffens- bzw. Tätigkeitsrausch oder auch Funktionslust.
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letzte Antwort am 15.03.2022 13:48:07 von Flow
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