Schönen guten Tag, einer unserer Mandanten hat zum 31. März 2022 seinen Betrieb ausgegeben. Seit Mitte 2021 erhalten wir die Belege über DATEV Unternehmen Online. Jetzt stellt sich mir die Frage, ich ich diese Angelegenheit ordnungsgemäß behandeln muss, damit wir die DSGVO und GOBD und was weiß ich nicht alles 🙂 einhalten. Damit dem Mandanten keine Kosten mehr entstehen, sollte eigentlich Belege Online gekündigt werden zusammen mit DATEV Unternehmen Online. Ich habe von der Möglichkeit einer Archiv-DVD gelesen. Problem ist nur, dass wir dann keine Belegverknüpfung mehr zu unserem Bestand in Kanzlei-Rechnungswesen haben. Mein Chef möchte diese aber behalten. Gibt es da noch andere Möglichkeiten, ohne die ganzen Belege in DMS zu archivieren? Und wenn der Mandant Belege Online weiterhin behalten muss, gibt es eine Möglichkeit, die Kosten, sprich 3,50 EUR monatlich, für den Zeitraum der Festsetzungsfrist vorab zuzahlen an die DATEV? Vielen Dank im Voraus.
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