Hallo, wie haben Sie die Stunden im Dezember erfasst? In den Bewegungsdaten? Dann dort die zu viel gezahlten Stunden im Minus erfassen. Wichtig, hinten den Zuordnungsmonat auf 12/2021 setzen. Im Kalendarium? Hat @LF in den ersten beiden Sätzen erklärt. Den Hinweis mit der Überzahlung verstehe ich nicht, da es sich um eine Nachberechnung für 12/2021 in 01/2022 handelt und es automatisch in der Lohnabrechnung 01/2022 verrechnet wird. Der Haken kann aber nie schaden, damit man eine Überzahlung nicht vergisst. Sv-rechtlich wird es dadurch im Dezember 2021 berücksichtigt. Steuerlich wird es im aktuellen Jahr als sonstiger Bezug abgerechnet. Sie können auf Mitarbeiterebene | Steuer | Besonderheiten | das Entstehungsprinzip hinterlegen, dann würde der Wert auch noch im Vorjahr auf der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt. Hier müssen Sie prüfen, ob das noch rechtlich möglich ist. Sie sollten, wenn Sie es wie hier geschildert eingeben, eine neue UV-Meldung und eine neue DEÜV-Jahresmeldung erhalten, wenn diese bereits erstellt wurden. Viele Grüße T. Reich
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