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Zu viel Lohn ausgezahlt im alten Jahr

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letzte Antwort am 27.01.2022 21:35:04 von t_r_
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Conni
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

versehentlich haben wir einer Mitarbeiterin im Dezember zu viele Stunden ausgezahlt. 

 

Nun muss die zu viel einbehaltene Lohnsteuer mit der im aktuellen Monat einzubehaltenden Lohnsteuer verrechnet werden (und außerdem sollen die Stunden im Januar abgezogen werden); im Internet habe ich dazu folgendes gefunden:

 

" ... Eine solche Verrechnung kann nur in der Weise erfolgen, dass der gesamte Rückzahlungsbetrag (einschließlich der einbehaltenen Steuerabzugsbeträge) von dem laufenden Arbeitslohn abgesetzt wird und die Steuerabzugsbeträge von dem so verminderten Arbeitslohn berechnet werden ..."

 

Wenn ich darüber nachdenke, wie ich das in Lohn und Gehalt darstellen kann, bekomme ich einen Knoten im Gehirn ... 

 

Es wäre super, wenn mir jemand auf die Sprünge helfen könnte -

 

dafür Dank vorab,

 

Cornelia

CVolz
Erfahrener
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Nachricht 2 von 5
427 Mal angesehen

Hallo,

 

aber das macht doch das System von alleine? Also in Lodas würde ich einfach eingeben, dass für Dez. x Stunden abgezogen werden sollen. Dann reduziert Lodas das steuerpflichtige Einkommen für Januar automatisch um den entsprechenden Betrag. Also angenommen ich hätte 1000 Euro im Januar und eine Rückforderung von 300 Euro für Dezember, dann wäre das Steuerbrutto für Januar 700 Euro.

 

Blöd wäre nur, wenn die Rückforderung größer wäre, also das Januar-Entgelt 😉

 

Viele Grüße!

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Conni
Beginner
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Nachricht 3 von 5
411 Mal angesehen

Hallo ,

 

eigentlich dachte ich auch dass es automatisch geht und hatte damit gerechnet, dass eine neue Lohnsteuerbescheinigung für das alte Jahr erstellt wird - oder ist dieses aufgrund des steuerlichen Zuflussprinzips nicht erforderlich?

 

Und was ist mit den SV-Beiträgen - wird die Änderung automatisch in der Jahresmeldung berücksichtigt? Im Verarbeitungsprotokoll der Probeabrechnung findet sich kein Hinweis darauf ...?

 

VG, Cornelia

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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
378 Mal angesehen

Sie haben zuvor die Stunden mit Ausfallschlüssel 1 und Lohnart 1000 im Kalendarium erfasst?

 

Dann überschreiben Sie das Dezember-Kalendarium nun mit den richtigen Werten.

 

Bei Verrechnung Überzahlung Folgemonat ist das Häkchen gesetzt?

LF_0-1643290413465.png

Dann überträgt das System die Dezember-Überzahlung als Nettoabzug in den Monat Januar.

Steuerlich fällt die Sache in den Januar 2022, sv-rechtlich sollte die März-Klausel angesprochen werden. Das sehen Sie auf der Probeabrechnung unten links.

 

Wenn Sie die Jahresmeldungen in 01/2022 generieren lassen, sollte der Sachverhalt für 2021 abgebildet sein, auch im Entgeltnachweis für die BG, da hier auch das Entstehungsprinzip gilt.

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t_r_
Allwissender
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Nachricht 5 von 5
345 Mal angesehen

Hallo,

 

wie haben Sie die Stunden im Dezember erfasst?

 

In den Bewegungsdaten? Dann dort die zu viel gezahlten Stunden im Minus erfassen. Wichtig, hinten den Zuordnungsmonat auf 12/2021 setzen.

 

Im Kalendarium? Hat @LF in den ersten beiden Sätzen erklärt. Den Hinweis mit der Überzahlung verstehe ich nicht, da es sich um eine Nachberechnung für 12/2021 in 01/2022 handelt und es automatisch in der Lohnabrechnung 01/2022 verrechnet wird. Der Haken kann aber nie schaden, damit man eine Überzahlung nicht vergisst.

 

Sv-rechtlich wird es dadurch im Dezember 2021 berücksichtigt. Steuerlich wird es im aktuellen Jahr als sonstiger Bezug abgerechnet. Sie können auf Mitarbeiterebene | Steuer | Besonderheiten | das Entstehungsprinzip hinterlegen, dann würde der Wert auch noch im Vorjahr auf der Lohnsteuerbescheinigung berücksichtigt. Hier müssen Sie prüfen, ob das noch rechtlich möglich ist.

 

Sie sollten, wenn Sie es wie hier geschildert eingeben, eine neue UV-Meldung und eine neue DEÜV-Jahresmeldung erhalten, wenn diese bereits erstellt wurden.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 27.01.2022 21:35:04 von t_r_
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