Hallo, gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
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Hallo, Sie können den ersten Beschäftigungszeitraum korrigieren, wenn der nachfolgende Beschäftigungszeitraum gelöscht wird. Gehen Sie dabei wie im Hilfe-Dokument 1002280 beschrieben vor.
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Hallo, bitte entschuldigen Sie die späte Meldung. In diesem Fall muss der Pfändungsabzug manuell ermittelt werden. Sie können diesen anschließend als Fixen Abzugsbetrag in der Pfändung hinterlegen.
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