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Korrektur KUG

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letzte Antwort am 28.08.2023 14:02:33 von Alexandra_Friedrich
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DSchroeter
Beginner
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Guten Tag,

 

für das Jahr 2020 und 2021 müssen Korrekturen vorgenommen werden. Der Sicherungsbestand wurde angefordert und die gewünschten Korrekturen vorgenommen.

 

Nun besteht bei einem Mitarbeiter jedoch das Problem, dass dieser zum Ende der Kurzarbeit (Mitte 2021) das Arbeitsverhältnis beendete und dann wieder zum September 2021 aufnahm.

 

Augrund dieses neuen Beschäftigungszeitraumes können mit dem Sicherungsbestand jedoch keine Korrekturen mehr für den alten Beschäftigungszeitraumes (Zeitraum Kurzarbeit) vorgenommen werden.

 

Gibt es noch eine Möglichkeit den alten Beschäftigungszeitraum zu korrigieren?

 

Vielen Dank. Viele Grüße

lohnhilfe
Meister
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könnten Sie vielleicht einen 2. Bestand holen mit Stand 08/21?

LG
VM
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vw
Erfahrener
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Hallo und schönen Sonntag,

was für Korrekturen?

 

https://www.ikk-classic.de/gesund-machen/betrieb-aktuell/beitragskorrektur-nach-rueckforderung-kug

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


Sie können den ersten Beschäftigungszeitraum korrigieren, wenn der nachfolgende Beschäftigungszeitraum gelöscht wird.
Gehen Sie dabei wie im Hilfe-Dokument 1002280 beschrieben vor.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.08.2023 14:02:33 von Alexandra_Friedrich
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