Guten Tag,
laut Pfändungsbeschluss ist nur eine Person mit 4% als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Wie kann ich dies erfassen, wenn LODAS als Eingabe (Anzahl Unterhaltsberechtigte) nur Werte von 0,06 bis 5,00 zulässt?
Vielen Dank!
Dennis Schröter
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
gibt es zu dieser Problematik leider keine Lösung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
bitte entschuldigen Sie die späte Meldung.
In diesem Fall muss der Pfändungsabzug manuell ermittelt werden. Sie können diesen anschließend als Fixen Abzugsbetrag in der Pfändung hinterlegen.