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Erfassung einer Pfändung (teilweise unterhaltsberechtigte Person)

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letzte Antwort am 10.02.2022 08:29:39 von Sabrina_Simmerlein
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DSchroeter
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
380 Mal angesehen

Guten Tag,

 

laut Pfändungsbeschluss ist nur eine Person mit 4% als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Wie kann ich dies erfassen, wenn LODAS als Eingabe (Anzahl Unterhaltsberechtigte) nur Werte von 0,06 bis 5,00 zulässt?

 

Vielen Dank!

 

Dennis Schröter

DSchroeter
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 3
343 Mal angesehen

Guten Tag,

 

gibt es zu dieser Problematik leider keine Lösung?

 

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
286 Mal angesehen

Hallo,


bitte entschuldigen Sie die späte Meldung.


In diesem Fall muss der Pfändungsabzug manuell ermittelt werden. Sie können diesen anschließend als Fixen Abzugsbetrag in der Pfändung hinterlegen.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 10.02.2022 08:29:39 von Sabrina_Simmerlein
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