Wenn das Programm SV-Beiträge berechnet, die durch die Korrektur entstehen und nicht vom AN zurückgefordert werden dürfen (gemäß 3-Monats-Regel): Ermittlung der Summe per Dreisatz, wenn keine Änderung der Beitragssätze im betroffenen Zeitraum stattfand. Oder Ermittlung der Summe per Proberechnung, indem vorab als Zeitraum nur die Monate begrenzt korrigiert werden, für welche keine Nachforderung erlaubt ist. Dann Lohnart für einfachen Netto-Abzug anlegen mit Name "Erstattung SV-Beiträge bei Korrektur" und damit die anteilige SV in einer Summe an den AN zurückzahlen. Im obigen Beispiel wäre das für Sept. 2020 bis April 2021. (Mai + Juni durften nachgefordert werden, Juli war nicht betroffen, August noch nicht abgerechnet.)
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