Hallo, laut Malerkasse wird der Urlaub aus dem Vor-Vorjahr nicht mehr abgerechnet und somit weist Lohn und Gehalt diesen Urlaub nicht mehr aus. Wenn die Malerkasse dennoch den Urlaub erstattet haben Sie die Möglichkeit, diesen Urlaubsanspruch aus dem Vor-Vorjahr auf den Urlaub Vorjahr anzurechnen und den Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Baulohn | Korrekturwerte oder Vorarbeitgeberwerte manuell anzupassen. Hilfreiche Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unseren Dokumenten Dokument 5300757 - Urlaub - Lexikon Lohn und Personal - Maler- und Lackiererhandwerk Dokument 5303132 - Urlaub im Malergewerbe abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 9. Wenn sich der Mitarbeiter Urlaubsentgelt von der Malerkasse auszahlen lässt, dann ist dies nur als Urlaubsabgeltung möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Malerkasse in Verbindung. Bitte beachten Sie auch unser Dokument 5303128 - Urlaubsabgeltung abrechnen - Malergewerbe (Beispiele für Lohn und Gehalt).
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