Hallo Zusammen, folgende Problematik bei den Malern: Urlaubsentgeltanspruch Vorvorjahr Der o.g. Urlaubentgeltanspruch aus dem Vorvorjahr "verschwindet" beim Jahreswechsel, obwohl lt. Lohnnachweiskarte noch Ansprüche vorhanden sind. Wie geht Ihr damit um? Erfassung von ausgezahlten Ansprüchen Ist es zu erfassen, wenn die Arbeitnehmer sich selbst etwas von der Malerkasse auszahlen lassen? Auch dann stimmt der Anspruch in Lohn und Gehalt natürlich nicht mehr. Wie ist das zu erfassen? Gibt es bei Datev irgendwelche allgemeinen Informationen zum Thema Urlaub und Malerkasse? Und zwar bezogen auf die Besonderheiten? Vorjahre, Vorvorjahre, Auszahlungen, etc... Vielen Dank für Eure Unterstützung!! Nicole
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