Hallo Zusammen,
folgende Problematik bei den Malern:
Urlaubsentgeltanspruch Vorvorjahr
Der o.g. Urlaubentgeltanspruch aus dem Vorvorjahr "verschwindet" beim Jahreswechsel, obwohl lt.
Lohnnachweiskarte noch Ansprüche vorhanden sind. Wie geht Ihr damit um?
Erfassung von ausgezahlten Ansprüchen
Ist es zu erfassen, wenn die Arbeitnehmer sich selbst etwas von der Malerkasse auszahlen lassen?
Auch dann stimmt der Anspruch in Lohn und Gehalt natürlich nicht mehr. Wie ist das zu erfassen?
Gibt es bei Datev irgendwelche allgemeinen Informationen zum Thema Urlaub und Malerkasse? Und zwar
bezogen auf die Besonderheiten? Vorjahre, Vorvorjahre, Auszahlungen, etc...
Vielen Dank für Eure Unterstützung!!
Nicole
Hallo,
laut Malerkasse wird der Urlaub aus dem Vor-Vorjahr nicht mehr abgerechnet und somit weist Lohn und Gehalt diesen Urlaub nicht mehr aus.
Wenn die Malerkasse dennoch den Urlaub erstattet haben Sie die Möglichkeit, diesen Urlaubsanspruch aus dem Vor-Vorjahr auf den Urlaub Vorjahr anzurechnen und den Urlaubsanspruch unter Stammdaten | Baulohn | Korrekturwerte oder Vorarbeitgeberwerte manuell anzupassen.
Hilfreiche Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie in unseren Dokumenten
Dokument 5300757 - Urlaub - Lexikon Lohn und Personal - Maler- und Lackiererhandwerk
Dokument 5303132 - Urlaub im Malergewerbe abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt unter Punkt 9.
Wenn sich der Mitarbeiter Urlaubsentgelt von der Malerkasse auszahlen lässt, dann ist dies nur als Urlaubsabgeltung möglich. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Malerkasse in Verbindung.
Bitte beachten Sie auch unser Dokument 5303128 - Urlaubsabgeltung abrechnen - Malergewerbe (Beispiele für Lohn und Gehalt).