Hallo Frau Waschetzko, grundsätzlich werden pauschalversteuerte geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter nicht zum ELSTAM-Verfahren angemeldet, da diese in diesem Verfahren nicht meldepflichtig sind. Die Meldepflicht wird anhand des Arbeitnehmertyps geprüft. Handelt es sich in Ihrem Fall ebenfalls um pauschalversteuerte Minijobber? Falls ja, prüfen Sie ob unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit der Arbeitnehmertypen 4 oder 5 geschlüsselt ist.
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