Hallo. Wir hatten 26.10.-01.11.2020 einen Mitarbeiter in Quarantäne. Den Antrag auf die Entschädigung mit entsprechender Lohnabrechnung für Oktober hat meine Vorgängerin nach Arbeitstagen gestellt (Mo-Fr). Gezahlt wurde Monate später dann mehr als beantragt - die Landesdirektion Sachsen hat nach Kalendertagen und auf Basis des November-Verdienstes abgerechnet. Ich gehe davon aus, dass ich nun den Lohn noch korrigieren muss, kann ja aber nicht direkt im Vorjahr ändern. Für einige andere Mitarbeiter, die im November und Dezember in Quarantäne waren, stehen die Bescheide noch aus - ich befürchte, dort wird es ebenfalls Differenzen geben. Hat jemand diesen Fall schon gehabt? Wie geht man genau vor? Die abgerechneten Stunden und der Stundenlohn ändern sich ja nicht, nur der Fiktivlohn und der Bez.n. Infektionsschutzgesetz, oder? Und ein Quarantänetag liegt im November - den müsste ich ja zusätzlich korrigieren, wenn nach Kalendertagen abgerechnet wird. Vielen Dank für eine Hilfestellung!
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