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Überstunden auszahlen aus 06/22 in 05/23 nach 11-Monatiger Krankheit

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letzte Antwort am 05.06.2023 14:55:31 von Matthias_Platz
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Ina79
Beginner
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Hallo!

Ein Mitarbeiter von uns scheidet zum 31.05.23 aus dem Unternehmen aus. Nun müssen wir bei der Endabrechnung seine Überstunden aus 06/22 und den Urlaub auszahlen. Seit dem 23.06.22 ist er durchgehend bis jetzt krank gewesen.

Wir wollten erst Lohnart 3900 für die Überstunden verwenden. Da erhalten wir allerdings die Fehlermeldung #LN17896. In dieser steht man solle im aktuellen Monat mit Lohnart 4680 abrechnen und im Vorjahresmonat 08/22 mit Lohnart 4670. Wenn ich die 4670 mit 08/22 eingebe, kommt allerdings auch eine Fehlermeldung - dass diese Lohnart erst ab 2023 verwendet werden darf.

Wie rechne ich also nun korrekt die Überstunden ab?

Vielen Dank für eine Hilfestellung!

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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177 Mal angesehen

Hallo,

 


beachten Sie hierzu bitte unser Dokument 1027154 - Auszahlung Arbeitszeitguthaben § 23d SGB IV (Hintergrund) [neu ab Version 12.32].


Unter Punkt 3 wird ebenfalls beschrieben, dass die Lohnart 4680 (Auszahlung AZK mehrj. keine SV) dem aktuellen Abrechnungsmonat zugeordnet wird. Die Lohnart 4680 ist gültig ab 01/2023.


Die Lohnart 4670 (AZK jhrl nur SV für Vorjahr) wird dem Vorjahr zugeordnet und ist gültig ab 01/2022. Demnach müsste die Buchung möglich sein.


Wenn dies nicht der Fall sein sollte, prüfen wir den Sachverhalt gerne individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.06.2023 14:55:31 von Matthias_Platz
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