Hallo.
Wir haben einen Mitarbeiter mit mehreren laufenden Pfändungen. Eine Pfändung hat er unterdessen selbst beglichen, bei einer anderen haben wir eine Mitteilung erhalten, dass diese auch beglichen ist.
Sind diese Pfändungen dann in Lohn und Gehalt zu löschen? Oder der Pfändungsbetrag auf Null zu setzen? Aber dann bleiben die Pfändungen ja in den Auswertungen enthalten...
vielen Dank im Voraus für eine kurze Hilfestellung.
VG, Ina
Hallo @Ina79,
vielleicht hilft Ihnen das folgende Hilfe-Dokument Lohnpfändung: Vorgehen in Lohn und Gehalt weiter.
Unter 4.7 ist beschrieben, wie Sie eine Pfändung in LuG löschen.
Bei technischen Fragen, immer gerne vorab in Hilfe-Center kucken.
Alles klar, das ist eine Möglichkeit. Vielen Dank erstmal.
Das würde aber bedeuten, dass die Pfändung mit dem letzten offenen Betrag in der Pfändungswerte-Auswertung des Mitarbeiters stehen bliebe. Da die beiden Pfändungen aber bezahlt sind, würde ich sie gern irgendwie auf Restwert Null setzen oder ganz raus haben, wenn die Möglichkeit besteht.
Guten Morgen zusammen,
führt das "Löschen" einer bereits abgerechneten Pfändung nicht dazu, dass automatisierte Rückrechnungen ausgelöst werden?
Beste Grüße!
Hallo,
können Sie nicht eine neue Historie
anlegen, dann mit Betrag 0,00?
Oder vielleicht die selbst gezahlten Beträge als "fixer Abzugsbetrag" im entsprechenden Monat erfassen, die Gegenbuchung mit einer unschädlichen Nettobezugsart setzen und Letztmalige Abrechnung eintragen sollte auch funktionieren.