Neuer Link zu der Seite: https://magazin.minijob-zentrale.de/e-bike-fuer-minijobber-zaehlt-das-zum-verdienst/ @TanjaB schrieb: Ich habe den konkreten Fall, das der AN eine Gehaltsumwandlung von EUR 131,70 (Leasingrate 171,70 - 40 AG Zuzahlung) hat und eine Fahrrad-Nutzung von EUR 14,00. Wie viel darf er dann als Aushilfslohn verdienen? Ich hatte spaßeshalber EUR 538,00 Aushilfslohn - Gehaltsumwandung EUR 131,70 + Firmenrad EUR 14,00 SV-Brutto EUR 402,30 das kann doch nicht stimmen!?! Stimmt aber so. 🙂 Ist also auch noch Luft nach oben bis zur Verdienstgrenze in diesem Fall.
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