Am 30. August gab es eine Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zum Thema Überbrückungshilfe (Phase I.). Dort war ausgeführt, dass Voraussetzung für die Gewährung der ergänzenden Förderung (fiktiver Unternehmerlohn) ist, dass die Tätigkeit des Unternehmers ununterbrochen vom ersten bis zum letzten Werktag ausgeübt wird. Dazu folgende Fragen: 1. Gibt es etwas Entsprechendes zur Überbrückungshilfe Phase 2? 2. Übt ein Unternehmer seine Tätigkeit trotzdem ununterbrochen aus, wenn er in diesem Monat nur einen Auftrag hat und nur 2 Tage "aktiv" arbeitet? 3. Wäre auch eine kurze Krankheitsdauer schädlich? Hat da jemand nähere Informationen? Falls Thema im falschen Bereich, bitte verschieben. Danke
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