Hallo zusammen, in unserem Fall wurde für das 3. Quartal 2021 zu viel Umsatzsteuer für ein EU-Land über das OSS-Verfahren gemeldet, da in 2022 Storno-Rechnungen für diese Rechnungen erstellt wurden. Hierdurch ergibt sich ein Umsatzsteuerguthaben in dem Land. Das Guthaben wird nach unserer Recherche allerdings nicht ausgezahlt, sondern mit zukünftigen Umsatzsteuerzahlungen verrechnet. In unserem Fall beendet der Mandant jedoch sein Unternehmen, sodass es zu keinen zukünftigen Umsatzsteuerzahlungen kommen wird. Kennt jemand eine Möglichkeit, wie das Umsatzsteuerguthaben doch erstattet werden könnte? Vielen Dank!
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