Die Forderung einer einheitlichen Gesamtschlussabrechnung für alle Programme bzw. Programm-/ Wahlrechtsänderung über den Härtefallfonds/ Sonderregelung wurde bereits mehrfach an das BMWi kommuniziert. Dies ist u.a. auch wegen des übergreifenden beihilferechtlichen Rahmens und der programmabhängigen und den EU-Wahlrechten bzw. für einen Wechsel Neustarthilfe und ÜHIII dringend geboten. Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt Hilmar Speck
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