Innerhalb der Datev-Welt nach meinen Informationen nicht. Für die Aufbewahrungspflicht (GoBD) sind die Belege im Original aufzubewahren, d.h. wenn die Eingangsrechnung in bunt kommt muss diese auch so wie sie ist für die Dauer der Aufbewahrungspflicht verwahrt werden; ohne Veränderungen. Deswegen sollte man die ursprüngliche Datei nicht verändern. Man könnte natürlich die Originaldatei "anderweitig" sichern und in DUO dann eine kleinere Datei archivieren. Halte ich aber für sinnfrei. Aus diesem Grund, kann ich mir nicht vorstellen, dass Datev hier eine Veränderung der Belege vorsieht.
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