@DrManolo schrieb: Bezüglich Ihres Hinweises: Wie wird denn dann generell mit Stornos aus abgeschlossenen Wirtschaftsjahren umgegangen? Nach dieser Logik können diese nicht mehr der tatsächlichen Leistungsperiode zugeordnet werden? Jein, Stornos erhalten i.d.R. das Datum des Stornos, nicht der ursprünglichen Rechnung, somit sollte sich kein Problem ergeben. Anders ist es bei "vergessenen" Rechnungen: Buchungszeilen können dann nicht mehr über diese Schnittstelle übergeben werden. Aber i.d.R. bleibt das alte Jahr beim Steuerberater recht lange offen, so dass dieses Problem eher selten auftritt. Wir übergeben neben dem Buchungssatz auch das entsprechende Belegbild, wenn der Buchungssatz "zu alt" ist, übergeben wir nur das Belegbild, so dass der Buchhalter selbst entscheiden kann, was er bei der jeweiligen zu alten Rechnung macht, also z.B. einfach ins aktuelle Jahr übernehmen oder wenn es die Größenordnung verlangt, den JA wieder aufmachen etc.
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