Hallo Matthias, zur Ausnahmevereinbarung wird es ab dem 01.01.2021 die Änderung geben, dass die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA), welche für die Anträge auf Ausnahmevereinbarungen zuständig ist, die Genehmigung oder Ablehnung elektronisch zurück übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Dokument 9226155. Vielleicht hat aber jemand aus der Community noch einen Zusatz-Tipp für Sie?
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