Liebe Community,
als das leidige Thema A1-Bescheinigungen aufkam, haben wir für viele Mandanten eine A1-Bescheinigung mit zwei Jahren Gültigkeit beantragt und auch bekommen. Wir hatten die Hoffnung, dass sich im Antragsverfahren noch etwas verbessert/ändert. Am 31.12. laufen die Bescheinigungen ab und keine Besserung in Sicht. Eine Verlängerung um zwei Jahre bekommen wir nicht. Hierfür wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Hier gehen wir davon aus, dass wir keine bekommen, da wir ja nicht den klassischen Fall einer Entsendung haben, sondern Mitarbeiter nur kurzfristig für 1-2 Tage im Ausland sind.
Hat hier jemand einen praktikablen Weg gefunden? Es kann doch nicht sein, dass wir für jeden Auslandsaufenthalt eines Mandanten eine A1-Bescheinigung beantragen müssen. Wie wird das z.B. bei Handelsvertretern gemacht, die oft spontan über die Grenze müssen? Auch für Handwerker die im grenznahen Ausland spontan einen Arbeitseinsatz haben, können ja nicht erst die Bewilligung der A1 abwarten.
Grüße
Matthias
Hallo Matthias,
zur Ausnahmevereinbarung wird es ab dem 01.01.2021 die Änderung geben, dass die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung (DVKA), welche für die Anträge auf Ausnahmevereinbarungen zuständig ist, die Genehmigung oder Ablehnung elektronisch zurück übermittelt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch im Dokument 9226155.
Vielleicht hat aber jemand aus der Community noch einen Zusatz-Tipp für Sie?