Sorry, da ist mir gestern doch ein entscheidender Fehler unterlaufen: @lohnexperte schrieb: Nach meinem Dafürhalten ist die Aufbewahrung in der Lohnabrechnung zwingend, da anhand dieses Beleges nachgewiesen werden kann, warum der Betrag, der ja den steuer- und sv-freien Sachbezug mindert, in dieser Höhe erfasst wurde. Die Finanzbuchhaltung ist nicht betroffen, denn der Mitarbeiter erhält ja eben keine Erstattung des von ihm verauslagten Benzingeldes. Durch die private Zuzahlung wird natürlich ein steuer- und sv-pflichtiger Sachbezug gemindert ...
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