Hallo, generell wurde das Wegezeiten-Verfahren zum 01.01.2023 abgelöst. Ab 2023 werden bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt und Übernachtungsbaustellen die Wegezeiten in Form von Pauschalen und Verpflegungszuschüssen entschädigt. Daher ist der Verpflegungszuschuss in den 6,7 oder 8 Euro bereits enthalten. Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1018854 .
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