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Wegezeitentschädigung Baulohn ab 2023

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letzte Antwort am 15.02.2023 13:53:13 von Alexandra_Friedrich
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Ramona29
Beginner
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Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

wir haben Mandanten im Baulohn, die momentan die 4,09€ Verpflegungszuschuss zahlen (bis 31.12.2022 bei 10h Abwesenheit...)

Sind diese dann in den neuen Sätzen von 6€/7€/8€ enthalten oder darf das zusätzlich gezahlt werden?

Leider kann ich hier nichts eindeutiges finden.

Von Soka-Bau wurde mir die Website "bauprofessor.de" empfohlen, hier steht, es ist enthalten, ich frage mich nur ob diese Website seriös (genug) ist, um sich darauf zu verlassen.

 

Vielen Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
299 Mal angesehen

Hallo,


generell wurde das Wegezeiten-Verfahren zum 01.01.2023 abgelöst.


Ab 2023 werden bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt und Übernachtungsbaustellen die Wegezeiten in Form von Pauschalen und Verpflegungszuschüssen entschädigt.

 

Daher ist der Verpflegungszuschuss in den 6,7 oder 8 Euro bereits enthalten.

 

Mehr Informationen finden Sie im Hilfe-Dokument 1018854 .

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 15.02.2023 13:53:13 von Alexandra_Friedrich
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