Hallo, grundsätzlich besteht nach derzeitiger Rechtslage bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit der pauschalen Auslagenerstattung für die Aufladung eines Elektro-/Hybridfahrzeugs durch den Arbeitnehmer vom Arbeitgeber. Die Pauschalen schwanken zwischen EUR 10,00 und EUR 40,00. Da es sich um Auslagenersatz handelt, lässt sich eine Nettolohnart für die Auszahlung verwenden, wenn man den Auslagenersatz über die Lohnabrechnung auszahlen möchte, z. Bsp. Lohnart 9000 kopieren und als Auslagenersatz bezeichnen. Alternativ kann diese Pauschale als "Zuzahlung" zur PKW-Nutzung angesetzt werden und so den geldwerten Vorteil der Privatnutzung mindern. Viele Grüße T. Reich
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