Hinweis im Dokument 5303259 : "Umsatzsteuerliche Betrachtung bei reduziertem Brutto-Listenpreis Umsatzsteuerlich liegt bei der Überlassung eines Elektro- und Hybridelektrofahrzeugs ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch vor, sodass sich die Umsatzsteuer aus dem ungeminderten Brutto-Listenpreis errechnet. Die fehlende Umsatzsteuer muss deshalb manuell über die Finanzbuchführung erfasst werden."
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